Rechtsfragen der Anordnung zusätzlicher Reinigungsstufen zur Eliminierung von Mikroschadstoffen
In: Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft Bd. 42
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In: Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft Bd. 42
In: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
In: S, Straßenbau 83
In: Berichte der Bundesanstalt für Strassenwesen
In: S, Strassenbau Heft 83
In: Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft Bd. 38
In: Raumforschung und Raumordnung: Spatial research and planning, Band 81, Heft 5, S. 478-492
ISSN: 1869-4179
Die Entstehung des Planungsrechts und die Verrechtlichung der Planung in Deutschland folgten historisch keiner planerischen Theorie, sondern einer Eigenlogik des Rechtsstaats. Nur vereinzelt haben der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung Elemente der meist deutlich später entwickelten Planungstheorien rezipiert. Das Recht definiert sich durch seinen strikten Befolgungsanspruch. Die Vorgaben des Planungsrechts können daher mit den Vorgaben normativer Planungstheorien in Widerspruch treten und beanspruchen dann Vorrang gegenüber diesen. Für die Realisierbarkeit mancher Vorschläge der agonistischen Planungstheorien ergeben sich daher rechtliche Grenzlinien. Diese werden im vorliegenden Beitrag aufgezeigt. Allerdings trifft sich die Zielrichtung agonistischer Planungstheorien im Ausgangspunkt mit dem Grundanliegen der rechtsstaatlichen Planung, konfligierende Interessen zu befrieden und akzeptablen Lösungen zuzuführen. Den Gegnerinnen und Gegnern hoheitlicher Planungen eröffnen sich dadurch Beteiligungsrechte in den Planverfahren und umfassende Klagemöglichkeiten. Das Recht setzt legitimen Widerständen gegen demokratische Planungen jedoch auch Grenzen und kann nicht darauf verzichten, rechtmäßige und rechtswidrige Formen der Ablehnung zu unterscheiden.
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 70, Heft 1, S. 761
ISSN: 2569-4103
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 24, S. 1619-1620
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 17, S. 1144-1145
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 9, S. 567-569
ISSN: 2366-0651